Beschäftigungsstärkstes Handwerk Deutschlands

Das Gebäudereiniger-Handwerk ist ein modernes und innovatives Dienstleistungshandwerk. Seit der Anerkennung als Vollhandwerk im Jahr 1934 mit staatlich anerkannter Gesellen- und Meisterprüfung hat sich das Gebäudereiniger-Handwerk zu einem leistungsstarken Wirtschaftsbereich entwickelt. Mit seinen nahezu 700.000 Beschäftigten, das sind mehr als 1 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland, ist das Gebäudereiniger-Handwerk das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland.Der deutsche Reinigungsmarkt ist vorwiegend geprägt von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das Betriebsspektrum reicht von kleinen Spezialanbietern, die Nischen besetzen, bis hin zu bundesweit agierenden Großunternehmen, die sämtliche Leistungen rund um das Gebäude anbieten und in Einzelfällen bis zu 40.000 Beschäftigte haben.Von den rund 20.000 Betrieben der Branche in Deutschland sind ca. 2500 Unternehmen dem Bundesinnungsverband (BIV) angeschlossen, die rund 90 Prozent des Marktes abdecken.

Mehr als nur Handwerk

Unsere leistungsstarken, qualitätsorientierten Betriebe, mit ihrer Bereitschaft und Fähigkeit, die Herausforderungen des Marktes zu erkennen und unternehmerisch zu bewerten, haben das Gebäudereiniger-Handwerk durch eine gezielte Diversifizierung der Leistungsangebote zu einem modernen Dienstleistungshandwerk, einem wichtigen Wirtschaftsfaktor und zu einem interessanten und sicheren Arbeitgeber gemacht. Sie sind heute „Die Gebäudedienstleister“.Das Gebäudereiniger-Handwerk umfasst daher entgegen der landläufigen Meinung nicht nur klassische Reinigungstätigkeiten wie die Unterhaltsreinigung oder die Glas- und Fassadenreinigung, sondern insbesondere auch die Verkehrsmittelreinigung, die Industriereinigung oder die Krankenhausreinigung.
Aber selbst in diesen Bereichen haben sich die Anforderungen des Marktes stark gewandelt, wie das Beispiel der Reinraumreinigung exemplarisch zeigt. Im Krankenhausbereich beispielsweise gehören zusätzliche Dienstleistungen wie die Desinfektion von OP-Räumen, die Sterilisation von Geräten, Wäschedienste, Hol- und Bringedienste oder die Entsorgung von Sonderabfällen zwischenzeitlich zu den alltäglichen Leistungen unserer Betriebe.Die Angebotspalette der im Gebäudereiniger-Handwerk angebotenen Dienstleistungen umfasst mittlerweile sämtliche Service- und Dienstleistungen in und an Gebäuden. So gehören auch Catering-Services, Hausmeister-Dienste, Parkraumbewachung, Kantinenbewirtschaftung oder die Grünflächenpflege und der Winterdienst bereits zu den Standardangeboten vieler Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks - und zunehmend auch das Gebäudemanagement.Nachstehend ein Überblick über die von unseren Betrieben angebotenen Leistungen:

Allgemeine Reinigungs- und Pflegearbeiten
Unterhaltsreinigung von Gebäuden
Glasreinigung
Fassadenreinigung
Denkmalreinigung
Bauschlussreinigung
Verkehrsmittelreinigung (Flugzeuge, Schiffe, Bahn, Busse)
Reinigung und Pflege von Verkehrsflächen, Grünflächen einschl. Winterdienst
Teppich- und Polsterreinigung, Möbelreinigung- und pflege
PC-Reinigung

Dienstleistungen im Krankenhaus- und Altenpflegebereich
Unterhaltsreinigung von Altenpflegenheimen, Krankenhäusern, Pflegestationen und OP-Räumen
Desinfektion von und in Operationsräumen
Sterilisation von Geräten
Wäschedienst
Hol- und Bringedienste
Catering und allgemeine Küchendienste
Entsorgung von Sonderabfällen in Krankenhäusern
z. T. komplette Wirtschaftsverwaltung von Altenheimen und Krankenhäusern mit Ausnahme des ärztlichen Dienstes

Spezielle Umweltschutzmaßnahmen
Entsorgung von Sonderabfällen in Krankenhäusern
Asbestentsorgung von Gebäuden und Gebäudeteilen
Dekontamination von Kernkraftwerken

Reinigung und Wartung von Industriegebäuden und Industrieanlagen
Allgemeine Unterhaltsreinigung in Industriehallen einschließlich der Beseitigung von Produktionsrückständen
Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen, Maschinenwartung
Reinigung in Reinräumen bei der Microship-Herstellung bzw. CD-Produktion
Dekontamination von Kernkraftwerken
Desinfizierende Reinigung von Lebensmittelproduktionsstätten

Schädlingsbekämpfungsarbeiten
Brandschadensanierung und Wasserschadenbeseitigung
Catering
Bewachungsdienste (einschließlich Personenschutz und Pförtnerdienste)
Hotelservice (einschließlich Zimmerservice und Wäschediensten)
Wäschedienste (einschließlich Gardinenpflege, Teppichreinigung usw.)
Beratung beim Bau von Gebäuden zur Vermeidung hoher Reinigungskosten

Kennziffern kompakt

Zahl der Beschäftigten (2018 bundesweit): 673.889
Zahl der Beschäftigten (2014 europaweit): 3,39 Mio.
Zahl der Handwerksbetriebe * (2018 bundesweit): 23.689
Zahl der Handwerksbetriebe (2014 europaweit): 171.560
Umsatz (2018 bundesweit): 18,8 Mrd. EURO
Umsatz (2014 europaweit): 73,9 Mrd. EURO
* Nur Betriebe mit einem Jahresumsatz über 17.500 EURO erfasst

Langjährig bewährt

Die Arbeitsbedingungen werden im Gebäudereiniger-Handwerk für die gewerblich Beschäftigten seit Jahrzehnten in Tarifverträgen geregelt. Dies gilt sowohl für den Rahmentarifvertrag, im dem Themen wie Urlaub, Zuschläge, Eingruppierungen und Kündigungsfristen, geregelt sind, als auch für den Lohntarifvertrag, der die Stundenlöhne für die einzelnen Tätigkeitsbereiche in den Lohngruppen beinhaltet.Der Rahmentarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag werden vom Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten diese Tarifverträge nicht nur unmittelbar für die Mitgliedsbetriebe der Innungen und die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft, sondern als gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen für alle Gebäudereinigungsbetriebe und deren gewerblichen Arbeitnehmer.Der Mindestlohntarifvertrag (Lohngruppen 1 und 6) und wesentliche Regelungen des Rahmentarifvertrags gelten per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) seit 2007 auch zwingend für Betriebe aus den EU-Mitgliedsstaaten, die grenzüberschreitend Reinigungsdienstleistungen in Deutschland anbieten und durchführen. Auf der Rechtsgrundlage des AEntG kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) die Einhaltung der verbindlichen Tarifverträge.Die aktuellen Mindestlohn-Tarife finden Sie hier.

Kontakt

Gebäudereinigerinnung Chemnitz / Dresden 
im Freistaat Sachsen 

Paradiesstraße 40 
01217 Dresden

0351 4755600
0351 4755601

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