Meisterausbildung

Glänzende Aussichten - Karrieren im Gebäudereiniger-Handwerk

Der nächste Meisterlehrgang beginnt am 18. April 2024.

Anmeldeformular Meisterlehrgang

Die klassische Form der Weiterbildung

Obwohl mit der letzten Änderung der Handwerksordnung die Meisterpflicht im Gebäudereiniger-Handwerk entfallen ist, erfreut sich der Meisterbrief nach wie vor großer Beliebtheit. Eine qualifizierte Weiterbildung ist heutzutage mehr denn je notwendig, um ein Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich führen zu können oder in verantwortungsvolle Führungspositionen zu gelangen. Daher ist der Meisterbrief der Schlüssel, mit dem sich neue Wege und Möglichkeiten eröffnen.

Auf die Meisterprüfung Teil I und II  vorbereitende Lehrgänge (fachpraktischer und -theoretischer Teil) führt unsere Innung seit mehr als 20 Jahren kontinuierlich durch. Die Kurse vermitteln über ein Jahr lang in Teilzeit-Form die für die Meisterprüfung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Der junge Meister ist nach bestandener Prüfung ein gefragter Fachmann für alle Gebäudereinigungsbetriebe, die ihn als Niederlassungsleiter, Geschäftsführer oder in anderen leitenden Positionen einsetzen, wenn er nicht den Weg in die Selbständigkeit vorzieht und seinen eigenen Gebäudereinigungsbetrieb eröffnet.

Die Ausbildung in Kürze:

Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung nach § 51 a HwO 

  • Abgeschlossene Gesellenprüfung oder
  • eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Über mögliche Ausnahmeregelungen entscheidet der Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Handwerkskammer.

Ausbildungszeiten der Vorbereitungskurse
Vorbereitungsmaßnahmen werden als berufsbegleitende Teilzeitkurse (Unterricht. donnerstags und freitags von 13.00 - 18.00 Uhr) von unserer Innung angeboten.

Lehrinhalte der Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung

Teil I: Vorbereitung auf Meisterprüfungsobjekt, Fachgespräche und Situationsaufgabe.

Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten im Gebäudereiniger-Betrieb.

Teil II: Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen.

Die Struktur der Prüfung im Teil II umfasst die folgenden drei Handlungsfelder (HF):

- HF 1: „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“

  •  Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren
  •  Ausschreibungen
  •  Einsatzplanung Personal, Reinigungs- und Behandlungsmittel, Maschinen, Geräte

- HF 2: „Leistungen eines Gebäudereiniger-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“

  •  Methoden der Arbeitsplanung und -organisation, Schädlingsmonitoring
  • Schadensprotokolle, Materiallisten, Gefährdungsanalysen, Gefahrvermeidung

- HF 3: „Einen Gebäudereiniger-Betrieb führen und organisieren“

  • Betriebliche Kosten analysieren, Preisgestaltung, Effizienzsteigerung
  • Marketingmaßnahmen, Qualitätsmanagement, Unfallverhütungsvorschriften

Teil III: Wirtschaft und Recht

  • Rechnungswesen
  • Wirtschaftslehre
  • Rechts- und Sozialwesen

Teil IV: Berufs-/Arbeitspädagogik

  • Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung
  • Planung und Durchführung der Ausbildung

Meisterschüler, die bereits die Meisterprüfung in einem anderen Handwerk bestanden haben, sind von der Prüfung in den Teilen III und IV befreit. Der Abschluss "Staatlich geprüfte/r Techniker/in Reinigungs- und Hygienetechnik" befreit von Teil II der Meisterprüfung. 

Das Berufsbild und die Anforderungen sind in der Gebäudereinigermeisterverordnung - GebrMstrV festgehalten.

Meister-BaföG
Für die Teilnehmer des Meisterlehrgangs besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des "Meister-BaföG". Gerne beraten wir Sie hierzu und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Gleichstellung des Abschlusses
Die Meisterprüfung berechtigt in Nordrhein-Westfalen auch ohne Hochschulreife zum Studium Hygienemanagement" an der Hochschule Niederrhein in Krefeld und ist international dem Bachelor gleichgestellt.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns einfach an. Sie erreichen uns wochentags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr unter Tel.: 0351 4755603.

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Stefanie Freigang
E-Mail: freigang(at)die-gebaeudedienstleister-sachsen.de

Der nächste Meisterlehrgang beginnt am 18. April 2024.

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