Tarifübersicht
Für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten allgemeinverbindliche, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetze zusätzliche geschützte tarifliche Vorgaben, die unabhängig von einer Mitgliedschaft bei den Tarifparteien zwingend zu beachten sind. Die Vorgaben bestehen für alle gewerblichen Arbeitnehmer, also auch für geringfügig Beschäftigte.
Für den von den Tarifparteien im Herbst 2017 abgeschlossenen neuen Mindestlohntarifvertrag ist die Allgemeinverbindlichkeit ebenfalls bereits beantragt.
Die Höhe der Mindestlöhne in Sachsen entnehmen Sie bitte nachstehender Übersicht.
Mindestlohntarifvertrag
Lohngruppen | ab 01.01.2019 | |
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Lohngruppe 1 Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen; Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes | 10,05 € | |
Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z.B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und -einrichtungen (z.B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen | 12,83 € |
Neben den beiden Entgelttarifverträgen (Lohn- und Mindestlohntarifvertrag) gilt der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28.06.2011 in der Fassung vom 08.07.2014.