Tarifverträge

Tarifübersicht

Für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten seit vielen Jahren allgemeinverbindliche, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetze zusätzliche geschützte tarifliche Vorgaben, die unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von einem Sitz im In- oder Ausland zwingend zu beachten sind. Die Vorgaben bestehen für alle gewerblichen Arbeitnehmer, also auch für geringfügig Beschäftigte.

Als notwendige Reaktion auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 22,20 Prozent innerhalb von 10 Monaten von 9,82 Euro auf 12,00 Euro zum 01.10.2022 haben die Tarif­partner im Gebäudereiniger-Handwerk ebenfalls zum 01.10.2022 einen neuen, ablösenden Mindestlohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung abgeschlossen, um den Abstand des tariflichen zum gesetzlichen Mindestlohn zu wahren. Der neue Mindestlohntarifvertrag beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen in zwei Stufen ab dem 01.10.2022 mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis 31.12.2024.

Die Höhe der Mindestlöhne entnehmen Sie bitte nachstehender Übersicht.

 

bis 30.09.2022

 ab 01.10.2022

ab 01.01.2024

Lohngruppen 1

11,55

13,00 €

13,50 €

Lohngruppen 6

14,81

16,20 €

16,70 €


Lohngruppe 1 

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen; Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes

Lohngruppe 6 

Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z.B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und -einrichtungen (z.B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen         

Neben den beiden Entgelttarifverträgen (Lohn- und Mindestlohntarifvertrag) gilt der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31.10.2019.