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Tarifvertragliche Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum gesetzlichen Mindestlohn, haben die Tarifvertragsparteien die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers aufgenommen und den tarifvertraglichen Mindestlohn Ost ab dem 1.1.2015 der gesetzlichen Regelung angepasst.

Damit wird der Mindestlohn (Lohngruppe 1) in Ostdeutschland ab dem 01.01.2015 statt der zunächst vorgesehenen 8,21 Euro dann 8,50 Euro betragen. Gleichzeitig soll die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages bis zum 31.12.2015 um zwei Monate verlängert werden. Im Übrigen soll es bei den bisherigen Vereinbarungen bleiben.

Die entsprechende Verordnung wird kurzfristig in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt werden. In diesem Zusammenhang werden wir unseren Mitgliedsbetrieben zeitnah Tarifinformationsschreiben für ihre Kunden zur Verfügung stellen.