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Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages in der Gebäudereinigung 2015 am 19.12.2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt der neue Mindestlohntarifvertrag  mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015 pünktlich zum 1. Januar 2015 in Kraft. Durch den neuen Mindestlohntarifvertrag wird die Lohngruppe 1 (Ost) mit 8,50 Euro dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 angepasst.

Durch die Allgemeinverbindlicherklärung per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz gilt der Mindestlohntarifvertrag zwingend für alle Betriebe und Betriebsabteilungen, die Gebäudereinigungsdienstleistungen gewerblich anbieten. Dies gilt nicht nur für alle inländischen Betriebe, sondern auch für die grenzüberschreitende Tätigkeit ausländischer Betriebe in Deutschland.