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Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk von beiden Seiten angenommen

Nachdem die "Große Tarifkommission" des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) dem Tarifkompromiss mit der Gewerkschaft IG BAU bereits am 10.06.2022 zugestimmt hat, erfolgte nunmehr auch die Zustimmung durch die Gremien der IG-BAU. Das Votum auf Arbeitgeberseite wie auch auf Arbeitnehmerseite erfolgte einstimmig. Damit steigen zum 1. Oktober 2022 die Löhne in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in allen neun Lohngruppen. Die zweite Erhöhungs-Stufe greift zum 1. Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und endet zum 31. Dezember 2024. Zwei Lohngruppen (Lohngruppe 1 und 6) sind allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne. Allgemeinverbindlich heißt, dass die Löhne ohne Ausnahme bundesweit auch für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten. Die Lohngruppe 1 steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Die Lohngruppe 6 steigt von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro. Nach Zustimmung beider Tarifvertragsparteien muss der Tarifvertrag zuletzt noch seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zum 1. Oktober für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Kundenschreiben sind in Vorbereitung und werden Ihnen zeitnahe zugeleitet.