Tarifsystem

Langjährig bewährt

Die Arbeitsbedingungen werden im Gebäudereiniger-Handwerk für die gewerblich Beschäftigten seit Jahrzehnten in Tarifverträgen geregelt. Dies gilt sowohl für den Rahmentarifvertrag, im dem Themen wie Urlaub, Zuschläge, Eingruppierungen und Kündigungsfristen, geregelt sind, als auch für den Lohntarifvertrag, der die Stundenlöhne für die einzelnen Tätigkeitsbereiche in den Lohngruppen beinhaltet.

Der Rahmentarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag werden vom Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten diese Tarifverträge nicht nur unmittelbar für die Mitgliedsbetriebe der Innungen und die Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft, sondern als gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen für alle Gebäudereinigungsbetriebe und deren gewerblichen Arbeitnehmer.

Der Mindestlohntarifvertrag (Lohngruppen 1 und 6) und wesentliche Regelungen des Rahmentarifvertrags gelten per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) seit 2007 auch zwingend für Betriebe aus den EU-Mitgliedsstaaten, die grenzüberschreitend Reinigungsdienstleistungen in Deutschland anbieten und durchführen. Auf der Rechtsgrundlage des AEntG kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) die Einhaltung der verbindlichen Tarifverträge.

Die aktuellen Mindestlohn-Tarife finden Sie hier.