Nachqualifizierung

Externenprüfung

Auch ohne die  reguläre 3-jährige Berufsausbildung durchlaufen zu haben, besteht nach § 37 II der Handwerksordnung für Personen, die in der Regel eine 4,5-jährige praktische Berufserfahrung in der Gebäudereinigung nachweisen können, die Möglichkeit, im Rahmen einer externen Prüfung den Gesellenabschluss zu erlangen.

Von der zeitlichen Voraussetzung kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung schon nach kürzerer Berufstätigkeit in betreffenden Beruf rechtfertigen. Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Die Berufstätigkeit kann nur dann als nachgewiesen angesehen werden, wenn entsprechend Ausbildungsordnung die wichtigsten Tätigkeitsbereiche auch ausgeübt worden sind. 

Die Externenprüfung ist eine hervorragende Möglichkeit, bereits vorhandene und erfahrene Praktiker als Fachkräfte für die Gebäudereinigung zu gewinnen bzw. weiter zu qualifizieren. Personen, die für die Externenprüfung in Frage kommen, sind An- und Ungelernte, die in der Gebäudereinigung beschäftigt sind. Oftmals wird ihr Potential kaum ausreichend ausgeschöpft. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, berufliches Erfahrungswissen und –können mit bestandener Externenprüfung offiziell anerkennen zu lassen und damit eine Facharbeiterqualifikation zu erhalten. Betriebe widerum binden mit einem anerkannten Abschluss die Fachkräfte besser an das Unternehmen. Dies hat vor allem auch damit zu tun, dass ausgebildete Fachkräfte wesentlich flexibler einsetzbar sind und mit qualifizierteren Aufgaben betraut werden können 

Entsprechende Vorbereitungskurse auf die externe Gesellenprüfung werden von uns angeboten.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Gebäudereinigerinnung Chemnitz/Dresden im Freistaat Sachsen
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